Wie melde ich ein Fahrzeug für ein Einzelunternehmen richtig an?
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsperson, sondern um die natürliche Person der Inhaberin oder des Inhabers. Halter des Fahrzeugs ist deshalb immer diese Person – nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 FZV, also wie bei einer Privatperson. Ein Firmenname ist dabei ein Zusatz zum Halter, nicht der Halter selbst.
Erfassen können Sie das Einzelunternehmen trotzdem: Wählen Sie im Antrag den Halter-Typ Einzelunternehmer.
Anschließend entscheidet die Checkbox „Das Einzelunternehmen hat einen Firmennamen" über den weiteren Verlauf.
Einzelunternehmen ohne Firmennamen
Das ist der Regelfall für Kleingewerbe und Freiberufler ohne Handelsregistereintrag. Ein Firmenname darf nur führen, wer im Handelsregister eingetragen ist.
- Halter-Typ Einzelunternehmer wählen, Checkbox leer lassen
- Erfasst werden die persönlichen Daten der Inhaberin bzw. des Inhabers (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Als Halteranschrift gilt die Meldeadresse – eine abweichende Geschäftsadresse ist hier nicht möglich
- Zusätzlich wird der Wirtschaftszweig abgefragt, weil das Fahrzeug gewerblich gehalten wird
- Signiert wird als Privatperson
Einzelunternehmen mit Firmennamen (e. K., e. Kfm., e. Kfr.)
Ist das Einzelunternehmen als eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau im Handelsregister (Abteilung A, HRA) geführt, wird es unter seinem Firmennamen zugelassen.
- Halter-Typ Einzelunternehmer wählen, Checkbox aktivieren
- Erfasst werden der Firmenname und der Wirtschaftszweig statt der persönlichen Daten
- Signiert wird über den Handelsregistereintrag – mit Registerart und Registernummer, bei Nect zusätzlich mit dem Landesgericht
Der Registereintrag identifiziert die Signatur, er macht die Firma nicht zur Halterin. Auch beim eingetragenen Kaufmann bleibt die Inhaberin bzw. der Inhaber die eingetragene Halterin – Registerart und Registernummer dienen nur dazu, die signierende Person eindeutig zuzuordnen.
Hinweis: Personengesellschaften mehrerer Inhaber – GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG – sind kein Einzelunternehmen. Sie sind selbst rechtsfähig und werden als Vereinigung zugelassen (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 FZV). Welche Rechtsform zu welchem Halter-Typ gehört, steht unter Firmenzulassung: Welche Rechtsformen werden unterstützt?