Wie melde ich ein Fahrzeug für ein Einzelunternehmen richtig an?
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich nicht um eine eigene juristische Person, sondern um die natürliche Person des Inhabers.
Daher kann ein Fahrzeug nicht auf das Einzelunternehmen selbst, sondern nur auf die Privatperson (den Inhaber) zugelassen werden.
Die Felder Registernummer und Landgericht sind ausschließlich für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) oder eingetragene Kaufleute (e. K.) relevant.
Ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag besitzt diese Angaben nicht und verfügt daher über keine entsprechenden Registerdaten.
Adresse des Halters
Für die Fahrzeugzulassung muss die Meldeadresse des Halters verwendet werden – also die Adresse, unter der die Privatperson amtlich gemeldet ist.
Eine abweichende Geschäftsadresse kann bei Einzelunternehmen nicht als Halteranschrift angegeben werden.
Vorgehen bei der Zulassung
- Halter als Privatperson auswählen
- Fahrzeug auf den Inhaber des Einzelunternehmens zulassen
- Meldeadresse des Inhabers als Halteranschrift verwenden
Hinweis:
Nur wenn das Einzelunternehmen als eingetragener Kaufmann (e. K.) im Handelsregister geführt wird, können Registernummer, Registergericht und ggf. eine Geschäftsadresse angegeben werden.