Firmenzulassung: Welche Rechtsformen werden unterstützt?
Bei einer Firmenzulassung wird ein Fahrzeug auf eine juristische Person oder eine im Register eingetragene Gesellschaft zugelassen. Damit die Zulassung digital verarbeitet werden kann, muss das Unternehmen in einem offiziellen Register geführt werden.
Unterstützte Register
- HRB – Handelsregister Abteilung B (Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA, SE)
- HRA – Handelsregister Abteilung A (Personenhandelsgesellschaften: OHG, KG, GmbH & Co. KG – sowie eingetragene Kaufleute)
- PR – Partnerschaftsregister (Partnerschaftsgesellschaften von Freiberuflern: PartG, PartG mbB)
- VR – Vereinsregister (eingetragene Vereine, e. V.)
- GnR – Genossenschaftsregister (eingetragene Genossenschaften, eG)
- GsR – Gesellschaftsregister (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eGbR)
Rechtsform und Halter-Typ
Im Antrag wählen Sie zuerst den Halter-Typ. Entscheidend ist dabei nicht der Name der Rechtsform, sondern ob es sich um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt:
| Rechtsform | Halter-Typ | Register |
|---|---|---|
| GmbH, UG (haftungsbeschränkt), gGmbH | Firma | HRB |
| AG, SE, InvAG | Firma | HRB |
| KGaA – auch GmbH & Co. KGaA, AG & Co. KGaA | Firma | HRB |
| eingetragener Verein (e. V.), Wirtschaftlicher Verein | Firma | VR |
| eingetragene Genossenschaft (eG) | Firma | GnR |
| OHG, KG, GmbH & Co. KG, AG & Co. KG, Ltd. & Co. KG | Vereinigung | HRA |
| eingetragene GbR (eGbR) | Vereinigung | GsR |
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG, PartG mbB) | Vereinigung | PR |
| Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag (e. K., e. Kfm., e. Kfr.) | Einzelunternehmer mit Firmennamen | HRA |
| Kleingewerbe, Freiberufler, Land-/Forstwirte | Einzelunternehmer ohne Firmennamen | – |
Drei Punkte werden dabei häufig verwechselt:
- Ein eingetragener Verein (e. V.) ist eine juristische Person – er wird als Firma zugelassen, nicht als Vereinigung.
- Eine GmbH & Co. KG ist trotz des Namens eine KG und damit eine Vereinigung. Die GmbH ist darin nur die Komplementärin.
- Eine GmbH & Co. KGaA ist dagegen eine Firma: Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist selbst eine juristische Person. „& Co. KG" und „& Co. KGaA" gehören also in verschiedene Kategorien.
Einzelunternehmen und eingetragene Kaufleute
Einzelunternehmen sind keine eigene Rechtsperson – Halter ist immer die natürliche Person der Inhaberin bzw. des Inhabers, auch bei einem eingetragenen Kaufmann. Der Firmenname ist ein Zusatz zum Halter, nicht der Halter selbst. Für diesen Fall gibt es den eigenen Halter-Typ Einzelunternehmer:
- Mit Handelsregistereintrag (e. K., e. Kfm., e. Kfr.): Sie erfassen den Firmennamen; Registerart und Registernummer dienen dazu, die signierende Person über das Handelsregister zu identifizieren.
- Ohne Handelsregistereintrag (Kleingewerbe, Freiberufler, Land- und Forstwirte): Sie erfassen die persönlichen Daten und die Meldeanschrift der Inhaberin bzw. des Inhabers.
Sonderfall GbR
Eine GbR ist rechtsfähig, wenn sie nach dem Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll – und davon ist regelmäßig auszugehen, sobald ein Fahrzeug auf sie zugelassen werden soll. Rechtlich ist damit auch die nicht eingetragene GbR halterfähig. Für die Online-Zulassung wird jedoch ein Registereintrag benötigt, über den die Signatur identifiziert wird – praktisch also die eingetragene GbR (eGbR).
Nicht unterstützt
Behörden, Städte und Gemeinden sowie Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind zwar juristische Personen, haben aber keinen Eintrag in einem der oben genannten Register und können daher nicht online zugelassen werden. Dasselbe gilt für nicht rechtsfähige Gebilde wie die Erbengemeinschaft, den nicht eingetragenen Verein oder eine GmbH in Gründung – hier wird die dahinterstehende natürliche oder juristische Person eingetragen. Diese Vorgänge erledigen Sie direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Die Zuordnung folgt Anlage 6 zur FZV („Rechtsformen nach der FZV – Übersicht"). Bei Zweifeln entscheidet die Zulassungsstelle im Einzelfall.